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Ein Projekt von

V.B. 360 TENNIS ACADEMY

AGB

1. Einbeziehung und Gültigkeit

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER

V.B. 360 TENNIS ACADEMY

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der V.B. 360 Tennis Academy (nachfolgend Academy) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Academy sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich. Dies gilt auch für die Platz- und Hallenordnung beim TC Friedberg sowie die jeweiligen Platz- und Hallenordnungen beim Training auf anderen Plätzen und Hallen.

  1. Training

    Die Academy bietet Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining an. Die Gruppen werden nach organisatorischen und praktischen Notwendigkeiten unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und Spielstärke eingeteilt. Die Entscheidung über die Zusammensetzung der Gruppen und die Einteilung der Trainer und Trainingszeiten liegt bei der Academy und den Trainern.

    Der Academy ist es gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen oder Vertretungsunterricht zu erteilen, falls dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.

    Die Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. In dieser Zeit erfolgt auch die Platzpflege.

  2. Gesundheit / Eigenverantwortung

    Der Trainingsteilnehmer bzw. Erziehungsberechtigte versichert, dass er bzw. sein Kind gesundheitlich in der Lage ist, an einem leistungsorientierten Tennistraining teilzunehmen. Das Training findet insoweit auf eigene Verantwortung des Trainingsteilnehmers bzw. des Erziehungsberechtigten statt. Sofern während des Trainings gesundheitliche Probleme auftreten, verpflichtet sich der Trainingsteilnehmer, diese sofort dem Trainer zu melden.

  3. Kosten

    Die Trainingskosten werden grundsätzlich per Lastschrifteneinzug entrichtet. In den Kosten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

  4. Ausfall von Trainingseinheiten / Stornierung / Camps

    Sofern der Trainingstermin einer Einzeltrainerstunde nicht eingehalten werden kann, muss dieser spätestens 24 Stunden vor dem Training abgesagt werden. Die ausgefallene Stunde wird später nachgeholt.

    Wurde der Trainingstermin einer Einzeltrainerstunde nicht wahrgenommen und nicht oder zu kurzfristig oder mehr als zweimal rechtzeitig abgesagt, entfällt die Leistungspflicht der Academy, während der Anspruch auf das Trainerentgelt erhalten bleibt.

    Sofern der Trainingstermin einer Gruppenstunde nicht eingehalten werden kann, entfällt die Leistungspflicht der Academy, während der Anspruch auf das Trainerentgelt erhalten bleibt.

    Werden Trainingstermine durch den Trainer abgesagt (z. B. Krankheit), werden diese nach Möglichkeit durch einen Ersatztrainer übernommen oder nachgeholt.

    Ist ein Platz jeweils zum selben Termin in einer Saison witterungsbedingt mindestens dreimal nicht bespielbar, wird der dritte und jeder weitere ausgefallene Termin nachgeholt (sog. Regenstundenregelung). Muss das Training witterungsbedingt in der ersten Trainerhalbstunde abgebrochen werden, gilt auch hier die Regenstundenregelung, für den Abbruch in der zweiten Trainerhalbstunde gilt die Regenstundenregelung nicht.

    Ist eine Halle in Fällen höherer Gewalt längere Zeit nicht bespielbar, z. B. wegen eines Sturmschadens, bemüht sich der Trainer um adäquaten Ersatz. Kann der Trainer in diesen Fällen keinen adäquaten Ersatz anbieten oder führt eine neue Corona-Variante zum neuerlichen Lock Down, in dem kein Training gegeben werden darf, erstattet der Trainer den Vereinsmitgliedern die Hallenkosten nur, soweit er seine Kosten vom Hallenbetreiber erstattet bekommt.

    Eine Stornierung von Camps durch den Kunden ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

    Bei Stornierung bis 15 Tage vor Campbeginn fallen keine Kosten an. Bei Stornierung ab 14 Tage bis 7 Tage vor Campbeginn sind 20 % des Camppreises zu entrichten. Bei Stornierung ab 6 Tage bis 1 Tag vor

Campbeginn sind 50 % des Camppreises zu entrichten. Ab Campbeginn sind 100 % vom Camppreis zu entrichten.

  1. Aufsicht bei Kindern

    Die Aufsichtspflicht für Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings, bei Feriencamps auf die Betreuungszeiten. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen daher dafür sorgen, dass ihr Kind pünktlich zum Training/Camp gebracht wird und pünktlich nach dem
    Training/Camp wieder abgeholt wird.

  2. Ausschluss vom Training

    Der Trainer kann einen Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe ausschließen, wenn dieser trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leistet oder das Training stört. Erziehungsberechtigte willigen ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Trainingsentgelts.

  3. Haftung

    Die Academy haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Trainingsteilnehmers. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Academy, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Academy zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Erbringung der unter Punkt 2. des Vertrages genannten Leistungen. Die Academy haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung der Trainingsteilnehmer zustande gekommen sind. Hält sich der Trainingsteilnehmer nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers und der Academy ausgeschlossen.

  4. Datenschutz

    Ihre persönlichen Daten werden von der Academy elektronisch gespeichert und verarbeitet unter Beachtung der Anforderungen der Datenschutzbestimmungen.

10. Schlussbestimmung

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

Stand: 08.09.2024

Adresse

61169 Friedberg, Breslauerstraße 31

Ein Projekt von

V.B. 360 TENNIS ACADEMY